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internationale Entlohnung
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Regelung der Entlohnung (Arbeitsentgelt) von Mitarbeitern in internationalen Unternehmungen unter verschiedenen kulturellen, ökonomischen, politischen und rechtlichen Umweltbedingungen. Die Entlohnungspolitik kann ethnozentrisch anhand einheitlicher Richtlinien des Stammhauses ausgerichtet sein, oder polyzentrisch entsprechend lokaler Regelungen. Bei befristeten Auslandseinsätzen werden die betreffenden Mitarbeiter üblicherweise weiterhin vom Stammhaus entlohnt. Finanzielle Anreize für einen Auslandseinsatz dienen u.a. auch als Kompensation der hierdurch für den Mitarbeiter entstehenden Zusatzkosten. Die Vergütungsstruktur bei einem Auslandseinsatz sieht meist zusätzlich zum direkten Gehalt Zusatzleistungen vor: Auslandszulage, Lebenshaltungskostenausgleich, Wohnzulage, Auslandsversicherung, Kosten für die Ausbildung der Kinder. Die internationale Entlohnungspolitik bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen der Berücksichtigung lokaler Rahmenbedingungen (z.B. unterschiedliche Lebenshaltungskosten) einerseits sowie der Sicherstellung einer internationalen Vergleichbarkeit von Entgeltstrukturen andererseits.
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