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internationale Produkthaftung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gegenstand der Produkthaftung sind Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt, das industriell hergestellt worden ist, an Menschen (Gesundheit) oder Sachen (Eigentum) hervorruft. Es haften in den Ländern der EU alle am Produktionsprozess Beteiligten. Die EU hat eine Richtlinie (1995) zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte erlassen, die mittlerweile in den meisten EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Die wesentliche Neuerung dieser EG-Richtlinie ist die verschuldensunabhängige Haftung.

    Vgl. auch technische Arbeitsmittel.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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