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internationale Unternehmung

(weitergeleitet vonTheorie des oligopolistischen Parallelverhaltens)
Definition: Was ist "internationale Unternehmung"?

Es existieren verschiedenartige Vorstellungen, anhand welcher Kriterien die Abgrenzung einer internationalen Unternehmung von einem nationalen Unterhemen vorzunehmen sei. Hier sollen darunter Unternehmen verstanden werden, die eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit in der Art verfolgen, dass sich eine strategische und organisatorische Auslegung gegenüber einer Phase rein nationaler Betätigung ändert. Je nach Grad der Internationalität liegen die Aktivitäten in unterschiedlicher Form vor.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Rechtsform
    3. Organisationsstruktur
    4. Erklärungsansätze

    Begriff

    Multinational Enterprise, Multinational Corporation. Es existieren verschiedenartige Vorstellungen, anhand welcher Kriterien die Abgrenzung einer internationalen Unternehmung von einem nationalen Unternehmen vorzunehmen sei. Hier sollen darunter Unternehmen verstanden werden, die eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit in der Art verfolgen, dass sich die strategische und organisatorische Auslegung gegenüber einer Phase rein nationaler Betätigung ändert. Je nach Grad der Internationalität (Internationalisierungsgrad) liegen die Aktivitäten in unterschiedlicher Form vor. So kann das Ausmaß der im Ausland erbrachten Wertschöpfung stark variieren. Zudem können die Auslandsaktivitäten in unterschiedlicher Intensität in das Gesamtunternehmen integriert werden. Schließlich besteht Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Wahl der bearbeiteten Auslandsmärkte in Bezug auf deren Anzahl und psychischer Distanz.

    Rechtsform

    Bei dem rechtlichen Aufbau des Gesamtsystems (statutarische Organisationsstruktur) ist die Rechtsform der Muttergesellschaft von der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung der Unternehmenseinheiten im Ausland zu unterscheiden. I.d.R. ist die Muttergesellschaft eine Gesellschaft nationalen Rechts.

    Ausnahme: Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und Societas Europaea (SE). Seit mehreren Jahren wird innerhalb der Europäischen Union auch das Projekt einer „Europäischen Privatgesellschaft“ (EPG) diskutiert. Die Europäische Kommission hat 2008 einen ersten Entwurf für ein Statut für eine EPG vorgelegt.

    Für die ausländischen Einheiten ist jeweils die Entscheidung über die rechtliche Selbstständigkeit zu treffen. Neben Überlegungen zur Marktakzeptanz sind hierbei steuerpolitische Aspekte, Finanzierungsaspekte (internationales Finanzmanagement) und Haftungsfragen zu berücksichtigen. Sind innerhalb eines Unternehmensverbunds mehrere Auslandstochtergesellschaften im gleichen Land angesiedelt, ist die Gründung einer Landesgesellschaft zu erwägen, welche die Anteile der im Land vertretenen Gesellschaften hält (Landesholding). Bei der Wahl der Rechtsform sind die landesspezifischen Besonderheiten zu beachten; i.d.R. wird es sich jedoch wegen der Haftungsbegrenzung um eine Form der GmbH oder der AG handeln. Durch die Rechtsprechung des EuGH im letzten Jahrzehnt („Centros“, „Überseering“, „Inspire-Art“) wurde das Prinzip der Personenfreiheit zunehmend auch auf juristische Personen ausgedehnt. In einem Mitgliedsland der EU können sich nunmehr auch juristische Personen niederlassen, die nach dem Rechtsstatut eines anderen Mitgliedslandes gegründet wurden. Dadurch vervielfältigen sich die Möglichkeiten der Rechtsformwahl. Steuerpolitische Überlegungen stehen bei der Gründung von (meist reinen Finanz-) Holdinggesellschaften in niedrig besteuerten Ländern/Regionen im Vordergrund.

    Vgl. auch internationale Finanzholding.

    Organisationsstruktur

    Grundsätzlich lassen sich zwei Strukturtypen von internationalen Unternehmungen abgrenzen. Im Rahmen einer differenzierten Struktur erfolgt die organisatorische Integration sämtlicher Auslandsaktivitäten in einer Organisationseinheit, der International Division. Sämtliche für die Abwicklung der Auslandsbearbeitung notwendigen Aktivitäten sind in dieser Organisationseinheit vereinigt. Demgegenüber stehen integrierte Strukturen, bei welchen für die organisatorische Einordnung der Auslandsaktivitäten identische Gliederungskriterien angewendet werden wie bei Inlandsaktivitäten. So unterstehen bei einer integrierten Funktionalstruktur die evtl. im Ausland angesiedelten Produktionseinheiten dem Bereich Produktion, ebenso wie die im Heimat angesiedelten Einheiten. Gleiches gilt für die anderen Funktionalbereiche. Die unterschiedlichen Organisationsformen erweisen sich für verschiedene Konstellationen als geeignet. Entscheidungskriterien für die Wahl einer spezifischen Organisationsform sind etwa Umfang und Art des Auslandsengagement, strategische Grundorientierung des Unternehmens oder Besonderheiten der Auslandsmärkte. So erscheinen etwa differenzierte Strukturen nur dann als geeignet, wenn das Auslandsengagement einen relativ geringen Umfang und Komplexität aufweist.

    Erklärungsansätze

    1. Argument des monopolistischen Vorteils: Der Anstoß für eine Produktionsaufnahme im Ausland und Voraussetzung für deren Erfolg ist die Existenz unternehmensspezifischer (monopolistischer) Vorteile, v.a. ein überlegenes technologisches und Management-Know-how, ein positives Produktimage, eingeführte Markennamen und Größenvorteile bes. in den leistungswirtschaftlichen Funktionen. Diese Vorteile ermöglichen einen Ausgleich eventueller Nachteile auf einem fremden Markt wie politische Eingriffe, Transferrestriktionen, Wechselkursrisiken, hohe Kommunikations- und Koordinierungskosten, Diskriminierung ausländischer Unternehmungen etc.

    2. Theorie des internationalen Produktlebenszyklus: Grundlage dieser Theorie ist das evolutorische Marktkonzept. Mit zunehmendem Reifegrad der Produkte wechselt die Dominanz der erfolgsbestimmenden Faktoren. Von entscheidender Bedeutung sind in der Innovationsphase die Nähe zum Verbraucher, eine flexible industrielle Struktur und Ingenieurleistungen; in der Reifephase die Lohnkosten. Parallel zur Veränderung der Erfolgsdeterminanten vollzieht sich die Verlagerung der Produktion zunächst in Niedriglohn-Industrieländer (Wachstumsphase) und dann in Entwicklungsländer (Reifephase).

    3. Theorie des oligopolistischen Parallelverhaltens: Zahlreiche Märkte sind oligopolistisch strukturiert. Die Anbieter auf diesen Märkten beobachten bzw. antizipieren die unternehmerischen Entscheidungen ihrer Konkurrenten sehr genau und versuchen, diesen keine Vorteile erwachsen zu lassen. Deshalb werden sie auf den Aufbau einer Auslandsproduktion eines Wettbewerbers ebenfalls mit Investitionen in diesem Land reagieren, um ihren Marktanteil und den Unternehmensbestand zu verteidigen.

    4. Theorie der Internalisierung: Unternehmungen entstehen nach der Transaktionskostentheorie dann, wenn Wirtschaftsprozesse auf (unvollkommenen) Märkten weniger effizient ablaufen als unternehmensintern. Die Leistungsfähigkeit des Marktes ist bes. eingeschränkt bei grenzüberschreitenden Ressourcentransfers, vornehmlich bei internationalen Transfers von technologischem und Management-Know-how, sodass sich hier als leistungsfähigere Alternative die unternehmensinterne Übertragung anbietet: Die unternehmensspezifische Technologie wird nicht an einen Dritten verkauft, sondern auf dem ausländischen Markt durch eine eigene Tochtergesellschaft verwertet. Auf diese Weise werden die Schwierigkeiten bei der Bewertung eines Patents oder Know-how-Bündels bei der Übertragung an ungeschulte Technologieempfänger sowie beim Technologieschutz vermieden. Unvollkommenheiten internationaler Märkte führen also zum Aufbau oder zur Übernahme ausländischer Betriebe.

    5. Eklektischer Ansatz: Da die einzelnen Erklärungsansätze nicht ausreichend sind, sich aber ergänzen, erscheint es sinnvoll, diese in einen umfassenden Ansatz zu integrieren. Danach können Unternehmungen nur dann ausländische Märkte bedienen, wenn sie über spezifische (monopolistische) Vorteile verfügen. Die Bedienung des Auslandsmarktes durch Auslandsproduktion wird dem Export oder der Lizenzvergabe dann vorgezogen, wenn die Eigennutzung des Know-how Internalisierungsvorteile erbringt. Der vorzugswürdige Produktionsstandort bestimmt sich nach den relevanten Standortfaktoren und Exporthindernissen.
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