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Invarianzaxiom

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Invarianzaxiom ist eine in der normativen Entscheidungstheorie als selbstverständlich vorausgesetzte Grundanforderung an Entscheider, gegen die jedoch in der Realität häufig verstoßen wird. Es gliedert sich auf in Darstellungs- und Prozedurvarianz.

    Darstellungsinvarianz fordert, dass verschiedene, jedoch inhaltsgleiche Darstellungen derselben Entscheidungssituation zu identischen Präferenzen über die Altwernativenmenge führen. Prozedurinvarianz fordert, dass die Art der Erhebung von Präferenzen keinen Einfluss auf diese Präferenzen hat.

    Verstöße gegen das Invarianzaxiom ergeben sich insbes. dann, wenn unterschiedliche "Frames" (Framing) einer Entscheidungssituation die Präferenzen beeinflussen. Bsp. für einen Verstoß gegen Darstellungsinvarianz: Beeinflussung der Attraktivität eines Angebots aus der Sicht eines Entscheiders durch Darstellung des Angebots in einem Verlustframe (Das Produkt ist 10 Prozent teurer als zuvor) vs. Gewinnframe (gegenüber dem Listenpreis wurde der Preis um 20 Prozent reduziert). Bsp. für einen Verstoß gegen Prozedurinvarianz: Ein Entscheider soll nacheinander mehrere riskante Alternativen bewerten und wird dabei durch die Reihenfolge beeinflusst, in der ihm die Alternativen vorgelegt werden.

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