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Inventurrichtlinien

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von Mittel-, Groß- bzw. Konzernunternehmen aufgestellte Richtlinien zwecks Gewährleistung einer einheitlichen Inventur (Stichtag, Termin- und Aufnahmeplan, Inventurorgane und Revision, Vorarbeiten u.Ä.) und Rahmenregelung dabei auftretender Fragen (z.B. hinsichtlich zahlen- und mengenmäßiger Erfassung und Kontierung der Bestände, Erfassung des Maschinenbelags, des Fremdeigentums). Bei computergestütztem Rechnungswesen durch Ausdruck von Inventurlisten vorbereitet.

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