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Kapitalanteil

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Maßstab für die wirtschaftliche Beteiligung des einzelnen Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft. Von der Beteiligung des Gesellschafters ist der Kapitalanteil nicht zu trennen, also nicht selbstständig übertragbar.

    2. Nach dem Kapitalanteil errechnet sich der Gewinnanspruch (Gewinn- und Verlustbeteiligung), die Entnahme oder bei Auflösung der Anspruch auf das Reinvermögen.

    3. Buchung: Der Kapitalanteil wird auf dem Kapitalkonto des Gesellschafters in der Passivspalte geführt, er kann aber auch aktiv werden, z.B. durch Verluste (negatives Kapitalkonto). Der Kapitalanteil ist streng zu trennen vom Privatkonto des Gesellschafters.

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