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Revision von Kapitaldienstfähigkeit vom 19.02.2018 - 14:45

Kapitaldienstfähigkeit

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    Fähigkeit eines Kreditnehmers (bzw. eines Objekts/Projekts), die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen eines Kredits (Kapitaldienst) aus dem laufenden Einkünften bzw. Cashflows termingerecht zu tätigen (ohne Berücksichtigung von Kreditsicherheiten). Die Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit ist ein Teil des bankbetrieblichen Risikomanagementprozesses von Kredit-instituten (MaRisk BTO 1.2.1). Neben anderen Faktoren sind hierfür das Rückzahlungsverhalten des potenziellen Kreditnehmers in der Vergangenheit, die gegenwärtige Rückzahlungsfähigkeit sowie die zukünftig zu erwartenden Überschüsse bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Um die Kapitaldienstfähigkeit zu prüfen, wird bei Privatpersonen das frei verfügbare Einkommen des Kreditnehmers ermittelt, bei Unternehmen werden die wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Vorlage der Jahresabschlüsse offen gelegt (§ 18 KWG). In Kombination mit zukünftig prognostizierten Liquiditätsüberschüssen bilden diese Informationen die Grundlage der Ermittlung der Kapitaldienst-fähigkeit der Unternehmen. Dieser Ermittlung folgt die Festlegung einer Kapitaldienstgrenze, dem Betrag, der ein Kreditnehmer maximal für Zinsen und Tilgung zur Verfügung steht. Verweis: Rating, Bonitätsprüfung.

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