Direkt zum Inhalt

Kapitalkonto

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: ein das Eigenkapital der Personenunternehmungen (Einzelkaufmann, offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)) ausweisendes Konto auf der Passivseite der Bilanz.

    Negatives Kapitalkonto (auf der Aktivseite) bei buchmäßiger Überschuldung der Unternehmung. Das Kapitalkonto wird in der Klasse 3 des Industrie-Kontenrahmens (IKR) geführt.

    Veränderungen des Kapitalkontos:
    (1) auf der Habenseite durch geleistete Einlagen und am Ende des Geschäftsjahres ggf. durch Gewinngutschrift (bei Kommanditisten bei Volleinzahlung der Kommanditeinlage auf Kontokorrentkonto);
    (2) auf der Sollseite durch Belastung mit evtl. Verlustanteilen (Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung);
    (3) durch Übernahme des Saldos des Privatkontos am Ende des Geschäftsjahres.

    2. In der Bilanz von Kapitalgesellschaften unveränderliches Konto des gezeichneten Kapitals (Grundkapital oder Stammkapital).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com