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Kapitalmarkt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Markt für längerfristige Kapitalanlage und -aufnahme (Laufzeit von mehr als vier Jahren). Der Unterschied zwischen K. und dem Bankenkredit-/Einlagenmarkt, auf dem ebenfalls langfristige Mittel gehandelt werden, besteht darin, dass die am K. entstehenden Forderungen bes. fungibel sind.

    2. Arten: a) Organisierter K., dessen ausgeprägteste Form die Börse ist: I.d.R. alle längerfristigen Transaktionen unter Einschaltung von Kreditinstituten und Kapitalsammelstellen. Der organisierte K. wird durch Staat und Bundesbank beaufsichtigt sowie zur Erreichung gesamtwirtschaftlicher Ziele beeinflusst (Geldpolitik).

    b) Nicht organisierter K.: Dazu zählen v.a. Kreditbeziehungen zwischen Unternehmen (z.B. langfristiger Lieferantenkredit) und zwischen privaten Haushalten sowie zwischen Unternehmen und Haushalten.

    Vgl. auch Effizienz des Kapitalmarkts.

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