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Kassenprüfung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prüfung der Übereinstimmung von Kassenkonto und dem tatsächlichen Bestand der Kasse.

    1. Grundsätze: Die Kassenprüfung soll möglichst überraschend durchgeführt werden und erstreckt sich auf den Vergleich der Bargeld-Istbestände mit den -Sollbeständen. Größere Posten sollten lückenlos, die Übrigen stichprobenweise geprüft werden. Bes. Aufmerksamkeit ist Vertretungszeiten (Urlaub oder Krankheit des verantwortlichen Kassierers und des Buchhalters) zu widmen. Bei grundlegender Kassenprüfung ist auch die Angemessenheit bestimmter Ausgaben zu untersuchen.

    2. Hilfsmittel der Kassenprüfung sind Belege, Tagesauszüge, Verkehr mit Nebenkassen (z.B. Porto-, Frachtenkasse).

    Auch die Bankbestände sind unter Vorlage der neuesten Tagesauszüge zu prüfen.

    Bei Handelsgesellschaften ist an Bilanzstichtagen für Hauptgeschäft und Filialen ein unterschriebenes Kassenprotokoll anzufertigen.

    Vgl. auch Kassensturz.

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