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Kausalprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Kostenrechnung
    2. Sozialpolitik

    Kostenrechnung

    (Kosten-)Verursachungsprinzip, das Kosten einer bestimmten Bezugsgröße dann zurechnet, wenn diese Ursache für den Kostenanfall ist.

    Sozialpolitik

    Prinzip zur organisatorischen Grundlegung sozialpolitischer Maßnahmen. Im Gegensatz zum Finalprinzip nimmt das Kausalprinzip die Ursache zum Anhaltspunkt und gründet auf diesen Tatbestand (z.B. Unfall) einen Anspruch auf Transferleistungen als Ausgleich für einen Einkommensausfall oder eine Schädigung. Zwischen dem Kausalprinzip und dem Finalprinzip bestehen Rivalitätsbeziehungen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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