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KfW - Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude

Definition: Was ist "KfW - Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude"?

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übernimmt die KfW im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neu (KFN) die Finanzierung und die Förderung des Neubaus sowie Ersterwerbs von klimafreundlichen Wohngebäuden in Deutschland.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übernimmt die KfW im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neu (KFN) die Finanzierung und die Förderung des Neubaus sowie Ersterwerbs von klimafreundlichen Wohngebäuden in Deutschland.

    Der Bund gewährt Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verringerung der Umweltwirkungen und zur Erhöhung des Nachhaltigkeitsstandards bei der Schaffung neuen Wohnraums und bei der Errichtung neuer Wohngebäude. Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenzyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
    Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb von Wohngebäuden, die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die "Technischen Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude" erfüllen. Die Wohngebäude beziehungsweise die Wohneinheiten sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

    Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100% der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert:

    • Klimafreundliches Wohngebäude bis zu 100.000 € pro Wohneinheit
    • Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bis zu 150.000 € pro Wohneinheit

    Der Förderkredit wird aus Mitteln des BMWSB gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die der KfW für weitere Neuzusagen in diesem Förderprodukt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft. Neue Anträge können frühestens im Frühjahr 2024 gestellt werden, wenn der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW ermächtigt worden ist, über entsprechende Bundesmittel für neue Förderzusagen zu verfügen.

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