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- Revision von KfW - Energieeffizient Bauen vom 15.11.2012 - 13:48
- Revision von KfW - Energieeffizient Bauen vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von KfW - Energieeffizient Bauen vom 27.04.2011 - 14:23
KfW - Energieeffizient Bauen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und CO2-Ausstoß. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung durch die Bau- und Heizkosten reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen.
Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Bei Nachweis des KfW-Effizienzhaus-Niveaus 40 oder 55 (inklusive Passivhaus) wird zusätzlich ein Teil des Darlehens erlassen (Tilgungszuschuss).
Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten). Gefördert werden auch durch Erweiterung bestehender Gebäude (z.B. Anbau) oder Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen (z.B. Dachgeschossausbau) neu entstehende Wohneinheiten. Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser. Es werden auf der Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) folgende KfW-Effizienzhaus-Niveaus gefördert:
- KfW-Effizienzhaus 40/inklusive Passivhaus
- KfW-Effizienzhaus 55/inklusive Passivhaus
- KfW-Effizienzhaus 70
Ein energieeffizienter Neubau erfordert eine fundierte Fachplanung und eine qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung eines geförderten Vorhabens ist zur Unterstützung des Bauherrn ein Sachverständiger erforderlich.
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100% der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück) finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 50.000 €uro pro Wohneinheit. Der Zinssatz wrid für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben, vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW dem eingeschalteten Finanzierungsinstitut ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes.
Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus wird ein Tilgungszuschuss gezahlt:
Effizienzhaus-Niveau | Tilgungszuschuss |
KFW-Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus) | 10 % des Zusagebetrages |
KFW-Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus) | 5 % des Zusagebetrages |
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