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Kinderzulage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Unfallversicherung:

    Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Kinderzulage wird seit Inkrafttreten des SGB VII zum 1.1.1997 nur noch gewährt in den Fällen, in denen Bestandschutz besteht (§ 217 III SGB VII).

    II. Einkommensteuer:

    Eigenheimzulage, welche für Neufälle ab dem 1.1.2006 nicht mehr gewährt wird.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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