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Kleinsendung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Waren, die nicht kommerziell aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden. Kleinsendungen sind von Eingangsabgaben (Zoll) und der Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn der Gesamtbetrag der Sendung einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Zudem dürfen bei Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken, Parfüms, Kaffee oder Tee bestimmte Höchstmengen nicht überschritten werden.

    Zu unterscheiden von Sendungen von geringem Wert (EUSt-frei bis 22 Euro, § 1a EUStBefreiungsVO ab 2008) und von Waren, die im privaten Reiseverkehr eingeführt werden

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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