Know-your-Customer-Prinzip (KYC)
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1. Begriff: Unter dem Know-your-Customer-Prinzip (KYC) (engl. für „Lerne Deinen Kunden kennen“) versteht man die Prüfung der persönlichen Daten und Geschäftsdaten von Neukunden eines Kreditinstituts zur Prävention vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes 2008.
2. Grundlage für das (KYC)-Erfordernis europäischer Finanzunternehmen ist Art. 8 in der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie.
3. Prüfpflichten: Von der generellen Prüfung ausgeschlossen werden können „Standard-Kleinkunden“, die weder bes. umfangreiche noch bes. außergewöhnliche Geschäfte tätigen wollen. Bei natürlichen Personen muss insbesondere die Art der Berufstätigkeit und der Zweck der Geschäftsbeziehung erfasst werden. Bei politisch exponierten Personen (sog. „PEPs“) muss auch deren Funktion und der Ausübungsort festgehalten werden. Bei juristischen Personen wird u.a. Art der Gesellschaft, Tätigkeit, Branche, Branchencode, Anzahl der Mitarbeiter, Besitzverhältnisse und Firmenstruktur sowie die wichtigsten Finanzkennzahlen erfasst. Es muss generell die Herkunft von Geldern und Vermögen geklärt werden. Auch die Details der geplanten Kundenbeziehung wie Umfang oder Zahlungsverkehrsarten müssen erfasst werden. Es sind auch alle an der Erstellung des KYCs maßgeblich mitwirkenden Personen sowie spätere Änderungen an dem KYC-Dokument zu dokumentieren.
4. Folgen der Nichteinhaltung: Sollten die speziellen Regelungen nicht eingehalten werden, so drohen den Finanzunternehmen empfindliche Geldstrafen, Haftstrafen für leitende Mitarbeiter oder sogar die Entziehung der Geschäftserlaubnis. Daneben ist das Reputationsrisiko nicht zu unterschätzen.
Vgl. auch Customer Due Diligence (CDD).