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Kollektiventscheidung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    kollektive Entscheidung; Entscheidung einer Personenmehrheit als Entscheidungsträger. Die Beziehungen zwischen den beteiligten Personen sind zu berücksichtigen (interpersonale Prozesse), die sich in Konflikten, Koalitionsbildungen, Machtbeziehungen u.Ä. äußern. Beschreibung und Erklärung der Kollektiventscheidung erfolgen meist mithilfe sozialpsychologischer Ansätze. Schwerpunkte bei der Gestaltung der Kollektiventscheidung liegen v.a. bei der Koordination, Zielbildung und Information.

    Erklärungsansätze und Analysen: Teamtheorie, Abstimmungsverfahren, Neue Politische Ökonomie.

    Gegensatz: Individualentscheidung.

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