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Kollektivsparen

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    gemeinsames Sparen; mehrere Personen sparen im Kollektiv. Die Konditionen werden dabei vertraglich geregelt und das Kollektiv üblicherweise unabhängig verwaltet, z.B. Bausparen.

    Vgl. auch Bausparkollektiv.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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