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Kommunalbetrieb
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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gewerbliche Unternehmen der Gemeinden und der Kreise. Kommunalbetriebe befriedigen allgemeine Bedürfnisse der Bevölkerung wie z.B. Wasser- und Energieversorgung, Unterhaltung und Einrichtung von Nahverkehrsmitteln (Versorgungsbetriebe). Kommunalbetriebe sollen keine Aufgaben übernehmen, die von der Privatwirtschaft besser gelöst werden könnten. Sie können als Eigenbetriebgeführt werden und sind als solche rechtlich zwar Teil der Kommunalverwaltung, aber organisatorisch gegenüber der übrigen Verwaltung verselbständigt. Im Unterschied dazu sind die Eigengesellschaften der Kommunen auch rechtlich verselbständigt, regelmäßig in der Rechtsform der GmbH.
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