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Revision von Kompetenzordnung vom 26.04.2011 - 16:29

Kompetenzordnung

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    In der MaRisk sind für Kreditinstitute klare Regelungen für die Aufbau- und Ablauforganisation und für die Kompetenzordnung vorgegeben. Mit der Kompetenzordnung wird sichergestellt, dass das Kreditgeschäft nur innerhalb der genehmigten Rahmenbedingungen betrieben wird. Kriterien können sein: Engagementhöhe, Konditionen, Ratingnote.

    Für bestimmte Kreditentscheidungen kann es auch möglich sein, im Rahmen des Votierungsverfahrens nur ein Votum zu erlauben, sofern es sich um nicht risikorelevante Kreditgeschäfte handelt.

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