Konsensprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
abstraktes Konsensprinzip; Begriff des Grundbuchrechts, der die Frage betrifft, inwieweit der Grundbuchrichter bei einer Eintragung materiell-rechtliche Grundlagen. Konsensprinzip baut auf dem Abstraktionsprinzip auf.
Soweit Einigung vor Eintragung nachgewiesen werden muss, spricht man vom materiellen Konsensprinzip, sonst (soweit Eintragungsbewilligung ausreicht) vom formellen Konsensprinzip.
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