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Konsensprinzip

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    abstraktes Konsensprinzip; Begriff des Grundbuchrechts, der die Frage betrifft, inwieweit der Grundbuchrichter bei einer Eintragung materiell-rechtliche Grundlagen. Konsensprinzip baut auf dem Abstraktionsprinzip auf.

    Soweit Einigung vor Eintragung nachgewiesen werden muss, spricht man vom materiellen Konsensprinzip, sonst (soweit Eintragungsbewilligung ausreicht) vom formellen Konsensprinzip.

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