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Konsolidierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Konsolidation.
I. Finanzwissenschaft:
Begrenzung und Rückführung von öffentlichen Defiziten in den Haushalten der Gebietskörperschaften und Parafisci (Haushaltskonsolidierung).
II. Betriebswirtschaftslehre:
1. Transformation von Schulden in Eigenkapital oder langfristige Verbindlichkeiten.
Anders: Sanierung.
2. Aufrechnung konzerninterner Vorgänge (z.B. Beteiligungen, interne Warenströme).
Vgl. auch Konzernabschluss.
III. Bankwesen:
Zusammenziehung unterschiedlicher Anleihen zu einer einheitlichen; auch als Unifizierung bezeichnet.
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