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Revision von Konsolidierungskreis vom 03.09.2009 - 12:15
Konsolidierungskreis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen:
(1) Nach § 294 HGB Mutterunternehmen sowie alle Tochterunternehmen;
(2) auch Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß § 310 HGB nach der Methode der Quotenkonsolidierung einbezogen werden.
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