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Konsolidierungskreis
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1. Begriff: Bezeichnung für die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen.
2. Regelungen nach HGB: Nach § 294 HGB Mutterunternehmen sowie alle Tochterunternehmen; auch Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß § 310 HGB nach der Methode der Quotenkonsolidierung einbezogen werden.
3. Regelungen nach IFRS: Nach den IFRS hat ein Mutterunternehmen ebenfalls in seinen Konzernabschluss gemäß IAS 27.12 sämtliche Tochterunternehmen einzubeziehen. Vor der endgültigen Einbeziehung hat jedoch das Mutterunternehmen zu prüfen, ob das Tochterunternehmen nach IFRS 5 als zu Veräußerungszwecken gehalten zu klassifizieren ist und damit nach den Vorschriften dieses Standards zu bilanzieren ist.
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