Konzernbetriebsrat
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kann (nicht: muss) für einen Konzern im Sinn von § 18 I AktG durch Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte errichtet werden, zusammengesetzt aus je ein bis zwei Mitgliedern aller Gesamtbetriebsräte. Der Konzernbetriebsrat ist für Angelegenheiten zuständig, die den Gesamtkonzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen (§§ 54 ff. BetrVG).
Vgl. auch Mitbestimmung im Konzern.
Mindmap "Konzernbetriebsrat"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitsrecht
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Dienstvertrag
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Kündigungsfristen
Personalplanung
Provision
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Tarifautonomie
Tarifvertrag
Unternehmung
ordentliche Kündigung
eingehend
Konzernbetriebsrat
ausgehend
eingehend
Konzernbetriebsrat
ausgehend