Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Konzernbetriebsrat vom 19.02.2018 - 17:06
Konzernbetriebsrat
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kann (nicht: muss) für einen Konzern im Sinn von § 18 I AktG durch Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte errichtet werden, zusammengesetzt aus je ein bis zwei Mitgliedern aller Gesamtbetriebsräte. Der Konzernbetriebsrat ist für Angelegenheiten zuständig, die den Gesamtkonzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen (§§ 54 ff. BetrVG).
Vgl. auch Mitbestimmung im Konzern.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon