Siebte EG-Richtlinie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konzernbilanzrichtlinie, gesellschaftliche Richtlinie; verabschiedet im Juni 1983. Die Umsetzung der Siebten Richtlinie in deutsches Recht erfolgte am 19.12.1985 im Rahmen des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG). Die neuen Regelungen mussten erstmals für die Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.1989 beginnen, konnten jedoch freiwillig schon vorher angewandt werden. – Zweck: Harmonisierung der Vorschriften zur Rechnungslegung im Konzern (Konzernabschluss) in den Mitgliedsstaaten der EU. Die Siebte Richtlinie ergänzt die Vierte EG-Richtlinie, die sich auf den Einzelabschluss beschränkt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anhang
Badwill
Balance Sheet
Bilanz
Bilanzanalyse
Cashflow Return on Investment (CFROI)
Economic Value Added (EVA)
Equity-Methode
Fair Value
Handelsbilanz II
Kapitalflussrechnung
Kapitalkonsolidierung
Konsolidierung
Konzern
Konzernabschluss
Rechnungslegung
Segmentberichterstattung
Vollkonsolidierung
Working Capital
Zwischenergebniseliminierung
eingehend
Siebte EG-Richtlinie
ausgehend
eingehend
Siebte EG-Richtlinie
ausgehend