Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Konzession vom 19.02.2018 - 16:15
- Revision von Konzession vom 08.06.2009 - 10:58
- Revision von Konzession vom 23.06.2009 - 17:02
- Revision von Konzession vom 17.09.2009 - 13:35
- Revision von Konzession vom 28.01.2010 - 16:23
- Revision von Konzession vom 24.03.2010 - 13:12
- Revision von Konzession vom 28.01.2013 - 11:45
- Revision von Konzession vom 19.10.2017 - 17:00
- Revision von Konzession vom 19.02.2018 - 16:15
Konzession
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder Handels, z.B. im Verkehrsbereich (Verkehrspolitik).
2. Verleihung eines bes. Rechts an einer öffentlichen Sache, z.B. an einer Straße, einem Wasserlauf, am Betrieb einer Eisenbahn, Straßenbahn oder einer Fähre.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon