Kooperationslösungen
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1. Begriff: Kooperationslösungen sind nicht fiskalische Instrumente zur Umsetzung umweltpolitischer Ziele. Ihre Umsetzung wird in Form wechselseitiger Verträge bzw. Abkommen, rechtlich verbindliche Absprachen oder durch die Gründung von ökologiebezogener Zweckverbänden realisiert. Beispiele für Kooperationslösungen sind Branchenabkommen, Selbstverpflichtungs- (Selbstverpflichtungen) und Selbstbindungsabkommen.
2. Kritische Würdigung: Kooperationslösungen sind für die Teilnehmer ökonomisch effizient und grundsätzlich marktwirtschaftskonform. Außerdem weist das Instrument eine schnelle Einsatzfähigkeit und eine hohe Flexibilität auf. Auch die Vorbildfunktion und die Nutzung fachlicher Kompetenzen von Umweltverbänden sind positiv hervorzuheben. Des Weiteren besteht für Unternehmen die Möglichkeit ordnungsrechtlichen Maßnahmen zuvorzukommen. Kooperationslösungen sind jedoch nur geringfügig ökologisch effizient und ihnen fehlt u.U. eine gewisse Zielgenauigkeit. Außerdem besteht die Gefahr, dass ursprünglich geplante Umweltziele, v.a. bei rechtlich unverbindlichen Absprachen, „aufgeweicht“ werden. Der Wettbewerb kann durchaus verzerrt bzw. gehemmt werden und es besteht die Gefahr, dass Kompromisse auf Kosten der Allgemeinheit getroffen werden. Des Weiteren verzögern bzw. verhindern Kooperationslösungen ordnungsrechtliche Vorhaben. Dies kann zu einer Verschleppung anstatt der Lösung von Problemen führen und eine Art umweltpolitischen Punktionalismus hervorrufen.