Koordinationskonzern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konzern, bei dem der Zusammenschluss der konzernierten Unternehmen als gleichberechtigte Partner erfolgt, z.B. durch paritätische Beteiligung bzw. Interessengemeinschafts-, Gewinnpoolungsvertrag u.Ä.
Gegensatz: Subordinationskonzern.
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