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Kopfpauschale

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Auf das Individuum bezogene, pauschalisierte Vergütungs- oder Finanzierungsform. Vorteile sind die einfache Praktikabilität und der Anreiz zum effizienten Umgang mit den Mitteln.

    2. Vorschlag zur Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung: Anders als im gegenwärtigen System sollen einkommensunabhängige, pauschale Kopfbeiträge festgesetzt werden. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ist nicht vorgesehen. Für Kinder können reduzierte Sätze gelten, soziale Härten sollen über das Steuer-Transfer-System abgefedert werden. Der jetzige Arbeitgeberbeitrag entfällt und soll einskommenserhöhend an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

    Vgl. auch Rürup-Kommission.

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