Zitierfähige Version
Kostenartenrechnung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Teilbereich der traditionellen Kostenrechnung, in der die Kosten nach primären Kostenarten gegliedert erfasst werden. Die Kostenartenrechnung stellt das wesentliche Bindeglied der Kostenrechnung zu anderen betrieblichen Informationssystemen (z.B. Finanz-, Material-, Personal- und Anlagenbuchhaltung) dar.
2. Aufgaben: Die Kostenartenrechnung dient zumeist ausschließlich als Datenlieferant für die nachgelagerten Teilrechnungen (Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung); sie kann Auskunft über die betragsmäßige Entwicklung einzelner Kostenarten im Zeitablauf und über die Kostenstruktur des Unternehmens geben.
3. Grundsätze:
(1) Eindeutigkeit: Sämtliche Kostenarten müssen klar definiert werden, damit über ihren Inhalt kein Zweifel aufkommen kann.
(2) Überschneidungsfreiheit: Es muss klar sein, welcher Kostenart ein Kostenbetrag zuzuordnen ist.
(3) Vollständigkeit: Jeder Kostenbetrag muss einer bestimmten Kostenart zuzuordnen sein.
4. Aufbau: Die Form der Kostenartenrechnung wird maßgeblich von den sie speisenden Informationssystemen geprägt, da es unwirtschaftlich und zu zeitaufwändig wäre, sämtliche Kostendaten jeweils neu zu erfassen. Aufgrund des hohen Anteils der Grundkosten an den Gesamtkosten folgt der Aufbau der Kostenartenrechnung wesentlich dem für die Finanzbuchhaltung maßgeblichen Kontenrahmen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon