Kostenträgerzeitrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilgebiet der Kostenträgerrechnung, das die für die Kostenträger in der betrachteten Abrechnungsperiode (z.B. Monat, Quartal oder Jahr) jeweils angefallenen Kosten ausweist.
Abgrenzung der Kostenträgerzeitrechnung zur Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation): Vom grundsätzlichen Vorgehen her bestehen keine Unterschiede; spezifische Erfassungsprobleme treten nur durch die Berücksichtigung von Lagerbeständen und -bestandsveränderungen auf (Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren).
Erweiterung: Kostenträgererfolgsrechnung (Einbeziehung von Erlösen).
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