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Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nutzung von Dampf mit Temperaturen von bis zu 200°C („Wärme“) hinter einer Dampfturbine, mit deren mechanischer Energie („Kraft“) zuerst Strom erzeugt wurde. Kraft-Wärme-Kopplung findet man häufig in größeren Industriebetrieben, die auf diese Weise kostengünstig eigenen Strom und benötigte Prozess- und Heizwärme erzeugen, aber auch in größeren Städten mit ausreichender Wärmedichte, wo das ausgekoppelte Heißwasser über Fernwärmenetze zu Heizzwecken verteilt wird.

    Da für Kraft-Wärme-Kopplung-Systeme gegenüber der reinen Stromerzeugung (ohne Nutzung der Abwärme hinter der Turbine) und eigener Heizungsanlage der gesamte spezifische Energieeinsatz niedriger liegt, kann Kraft-Wärme-Kopplung zum Ziel der Energieeinsparung beitragen. Ob und wie viel damit auch dem Klimaschutz gedient wird, hängt von den eingesetzten Brennstoffen und der verdrängten Heizungsenergie ab.

    Nach der Neuordnung der Elektrizitätswirtschaft sind v.a. kleinere und mittlere Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen kommunaler Stromunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen. Kraft-Wärme-Kopplung soll mithilfe des Kraft-Wärme-Kopplunggesetzes vom 19.3.2002 eine befristete Förderung erfahren, indem Einspeisung und eine Mindestvergütung für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen garantiert wird. Die Mehrkosten werden wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bundesweit umgelegt. M.spät.Änd. wurde die Geltung KWKG über das Jahr 2010 verlängert.

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