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Revision von Kreditauftrag vom 27.08.2009 - 08:52
Kreditauftrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
formfreier Auftrag an einen anderen, einem Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Kredit zu gewähren (§ 778 BGB). Der Auftraggeber haftet für die aus der Kreditgewährung entstandene Forderung wie ein Bürge (Bürgschaft).
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