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Kreditkarte

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zahlungskarte, die zur Bargeldbeschaffung an Geldausgabeautomaten und zur bargeldlosen Zahlung eingesetzt wird. Der Schwerpunkt der Nutzung liegt im bargeldlosen Zahlungsverkehr - v.a. bei Zahlungen über POS oder im E-Commerce. Das die Kreditkarte akzeptierende Vertragsunternehmen (Händler) erhält den Betrag vom Kreditkartenunternehmen unter Abzug eines Disagios. Das Kreditkartenunternehmen belastet den Karteninhaber mit der Summe aller Transaktionsbeträge (Sammelaufstellung) einer Abrechnungsperiode (vielfach ein Monat). Somit gibt es eine Vorfinanzierung seitens der Kreditkartenorganisation.

    Anders: Debitkarte.

    2. Abgrenzung: a) Kreditkarten i.w.S.: gängige Bezeichnung der Zahlungskarten der internationalen Kartenorganisationen (u.a. American Express, China Union Pay, Diners Club, JCB, Mastercard und Visa).

    b) Kreditkarten i.e.S.: dem Karteninhaber wird mit einer echten oder revolvierenden Kreditkarte eine Kreditoption mit festem Kreditrahmen eingeräumt, innerhalb dessen er bargeldlos bezahlen kann. Die Kartentransaktionen werden i.d.R. einmal monatlich in Rechnung gestellt, mit der Option, den gesamten Rechnungsbetrag glattzustellen oder in flexiblen monatlichen Raten Rückzahlung zu leisten. Die Raten basieren auf einem Mindestprozentsatz des Rechnungsbetrages bzw. einem monatlichen Mindestbetrag. Der revolvierende Betrag (in Anspruch genommener Kredit) wird zu einem vorgegebenen Zinssatz verzinst.

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