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Kreditvorlage
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Nach den MaRisk hat jede Bank standardisierte Kreditvorlagen zu verwenden, soweit dies möglich und zweckmäßig ist. Die Ausgestaltung der Kreditvorlagen soll von der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt des Kredites abhängen. Unter standardisierten Kreditvorlagen versteht man zentral zur Verfügung gestellte Vordrucke oder Formulare, die individuell nicht abgeändert werden können. Dort sind auch regelmäßig alle Unterlagen aufgeführt, die für eine Kreditentscheidung erforderlich sind. Aus der Kreditvorlage sollen alle zur Bildung eines Gesamturteils relevanten Informationen hervorgehen:
- umfassende und nachvollziehbare Beurteilung des Kreditnehmers,
- eigenständige und unabhängige Beurteilung aller vorhandenen Informationen und Unterlagen,
- bedeutsame Aspekte des Kreditengagements.
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