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Kumulschadenexzedent

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der  Schadenexzedenten-Rückversicherung im Rahmen eines  nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrags. In der Kumulschadenexzedenten-Rückversicherung trägt der Rückversicherer die Summe aller Einzelschäden aus einem Schadenereignis (z.B. in der  Kfz-Kaskoversicherung alle durch einen Hagelschlag betroffenen Fahrzeuge eines Erstversicherers) ab dem Überschreiten der Priorität, soweit eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Policen oder Risiken von diesem Ereignis betroffen wurde.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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