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Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nicht rechtsfähiger Verein; Sitz in Bonn, gegründet 1970.
Aufgaben: Unterstützung und Koordination der Arbeit der Mitglieder im Bereich der Berufsbildung einschließl. der beruflichen Weiterbildung; Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten der Wirtschaft; Stellungnahmen zu grundsätzlichen Problemen der Berufsbildungspolitik.
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