Direkt zum Inhalt

Kurzarbeitergeld

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Leistung der Arbeitslosenversicherung an Arbeitnehmer, die noch in beitragspflichtiger Beschäftigung stehen, deren Arbeitszeit aber infolge eines auf wirtschaftlichen Ursachen beruhenden unvermeidbaren Arbeitsausfalles um mehr als zehn Prozent bei mind. einem Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer in einem Zeitraum von vier Wochen gekürzt ist (Kurzarbeit; §§ 169 ff. SGB III).

    2. Ziel: Kurzarbeitergeld soll die bestehenden Arbeitsverhältnisse in dem Betrieb während der Zeit des Ausfalls aufrechterhalten. Kurzarbeitergeld wird auch gezahlt bei einem zur Stilllegung führenden unabwendbaren Ereignis, wenn der Arbeitsausfall durch behördliche oder behördlich anerkannte Maßnahmen verursacht ist, die der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat.

    3. Umfang: Die Höhe richtet sich i.d.R. nach dem ohne Arbeitsausfall zu erzielenden Arbeitsentgelt. Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mind. einem Kind 67 Prozent und für alle anderen 60 Prozent des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitseinkommens für die Dauer der Kurzarbeit.

    4. Bezugsdauer: Ausrichtung höchstens für sechs Monate. Nach Ablauf der Bezugsfrist ist eine erneute Zahlung erst nach Ablauf von drei Monaten möglich. Die Bezugsdauer kann aber auf bis zu zwölf bzw. 24 Monate verlängert werden, wenn in bestimmten Wirtschaftszweigen oder Bezirken bzw. auf dem gesamten Arbeitsmarkt außergewöhnliche Verhältnisse vorliegen (s. dazu die Verordnungsermächtigung in § 182 SGB III). Mit dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen wurde die Bezugsdauer auf 18 Monate erhöht.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com