Ladenöffnungszeiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zeitspannen, während deren der Residenzhandel seine Ladenkapazität zur Nutzung durch Kunden bereithält. Geregelt ist dies im Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes (gilt nur noch in Bayern) und der Länder. Einschränkungen bestehen in erster Linie für die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Allerdings haben auch viele Betriebe kürzere Öffnungszeiten als erlaubt, da sie während mancher Stunden keinen ausreichend hohen Umsatz erwarten bzw. die Ladenöffnungszeiten der Arbeitszeit der Vollzeitkräfte (z.B. 40 Stunden pro Woche) anpassen.
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