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Revision von Länderlisten vom 06.09.2010 - 16:10
Länderlisten
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Anlagen zum Außenwirtschaftsgesetz (Einfuhrliste, Anlage zum AWG ) und zur Außenwirtschaftsverordnung (Ausfuhrliste, Anlage zur AWV). Dienen neben Ausfuhrliste und Einfuhrliste zur Regelung des Außenwirtschaftsverkehrs: Länderliste K betrifft Länder (inzwischen nur noch Kuba und Syrien) in die die Ausfuhr von Gütern nach § 7 I AWG wegen ihrer militärischen Endverwendung genehmigungsbedürftig ist.
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