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Länderlisten

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    Anlagen zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) (Einfuhrliste) und zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) (Anlage AL, Ausfuhrliste). Weitere Länderlisten dienen neben Ausfuhrliste und Einfuhrliste zur Regelung des Außenwirtschaftsverkehrs: Länderliste K betrifft Länder (früher zahlreiche Länder, 2012 nur noch Kuba) in die die Ausfuhr von Gütern nach § 7 I AWG wegen ihrer militärischen Endverwendung genehmigungsbedürftig ist. Weitere Länder sind direkt in den Normen der §§ 5c, 5d und 7 IV AWV enthalten.

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