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Landwirtschaftliche Krankenkassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    waren bis 31.12.2012 Träger der Krankenversicherung der Landwirte nach Maßgabe des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) vom 20.12.1988 (BGBl. I 2477) m.spät.Änd. Die ursprünglich bei jeder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft errichteten Landwirtschaftlichen Krankenkassen haben zum 1.1.2013 mit anderen Trägern zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fusioniert. Der Krankenversicherungszweig tritt unter der Bezeichnung Landwirtschaftliche Krankenkasse auf.

    Mitglieder: Versicherungspflichtige Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, der Wein- und Gartenbauer und der Fischzucht, mitarbeitende Familienangehörige, Bezieher von Rente nach dem Gesetz über die Altersversicherung der Landwirte (ALG).

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