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Lebenslauf

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Curriculum Vitae (CV); listet zentrale individuelle Daten zu einer Person auf. Der Lebenslauf gibt u.a. Auskunft über die erworbenen Qualifikationen und Bildungsgrade, sowie über bisherige Arbeits- und Sozialerfahrungen. Der CV als Teil einer Bewerbungsunterlage ermöglicht es etwa der Personal-/HR-Abteilung eines Unternehmens, sich einen ersten Eindruck von der Eignung des Bewerbenden in Bezug auf eine ausgeschriebene Stelle/Position zu verschaffen. Die am häufigsten eingesetzte Form ist die des tabellarischen Lebenslaufes. Hier werden die Stationen und Kenntnisse des Bewerberenden in tabellarischer Form als Blöcke nach zeitlichen Kriterien zusammengestellt. Als Katagorien werden häufig verwendet: persönliche Daten, beruflicher Werdegang, schulische Ausbildung, Grundwehrdienst/Freiwilliges Soziales Jahr, berufliche Ausbildung, Studium, Praktika, Weiterbildung, sonstige/zusätzliche Qualifikationen und Kenntnisse. Die Form des Lebenslaufes variiert je nach Land. In Deutschland ist der CV üblicherweise achronologisch aufgebaut. Akademische und berufliche Stationen werden in umgekehrter Reihenfolge aufgelistet, die aktuelle Tätigkeit steht somit ganz oben. Daneben ist im deutschsprachigen Raum immer noch die Qualität des Fotos in einem Lebenslauf bedeutsam. Der CV wird inzwischen überwiegend digital verfasst, nur noch in Ausnahmefällen handschriftlich, wenn vom Adressaten ausdrücklich verlangt. Bei Online-Bewerbungen ist der CV entweder in ein bereitgestelltes Formular auf der Webseite des Unternehmens zu übertragen oder wird als eigene Unterlage per E-Mail dem Adressaten zugeleitet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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