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Leichtkraftrad

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kraftrad (Krad) mit Hubraum von mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw, Fahrerlaubnisklasse A1 (§ 6 Fahrerlaubnis-Verordnung).

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