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Leistung
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Inhaltsverzeichnis
Betriebswirtschaftslehre
1. Begriff: Das (gelungene) Ergebnis eines betrieblichen Erzeugungsprozesses.
Begriffsfassungen:
(1) Mengenmäßiger Output, z.B. produzierte Stückzahl, bearbeitete Verwaltungsakte;
(2) Wert des Prozessergebnisses, d.h. der bewertete mengenmäßige Output. Leistung ist in letzterem Sinn Gegenbegriff der Kosten, wird aber in dieser Bedeutung zunehmend durch den Terminus Erlös ersetzt.
2. Arten: Von bes. Bedeutung für die Kostenrechnung: Unterscheidung von absatzbestimmten Leistungen (Kalkulation in der Kostenträgerrechnung) und innerbetrieblichen Leistungen (Kalkulation in der Kostenstellenrechnung).
Vgl. auch Leistungseinheit, Leistungserfassung.
Zivilrecht (§ 241 I BGB)
i.e.S.: Handlung oder Unterlassung, zu der der Schuldner aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist (z.B. Übereignung der verkauften Sache etc.).
I.w.S.: Leistungsgegenstand, z.B. die zu übereignende Sache selbst.
Anders: Schutzpflicht.
Vgl. auch Leistungsstörungen.
Umsatzsteuerrecht
Der Oberbegriff für Lieferung und sonstige Leistungen.
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