Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Leistungskosten vom 14.02.2018 - 17:46

Leistungskosten

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kosten, die sich automatisch mit Art, Menge, Reihenfolge und Wert der tatsächlich beschafften, erzeugten oder manipulierten und abgesetzten Leistungen, Leistungsproportionen (bei nicht beliebig teilbaren Leistungen: Chargen, Losen, Partien etc.) oder Leistungsbündeln bzw. -päckchen (bei Kuppelproduktion und anderen verbundenen Leistungen) ändern.

    Gegensatz: Bereitschaftskosten.

    2. Untergliederung. Leistungskosten werden nach den Haupteinflussfaktoren oder Faktorbündeln, den Grundfunktionen (z.B. beschaffungs-, erzeugungs-, absatzbedingt) und weiteren Merkmalen (z.B. Erfassungsweise, Ermittlungsgenauigkeit) untergliedert.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com