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Lieferungsvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag über entgeltliche Lieferung von dem Lieferanten selbst noch zu beschaffender Sachen. Der L. ist Kaufvertrag, auf den ggf. auch die Sondervorschriften über den Handelskauf Anwendung finden.

    Hat der Lieferant die Sache aus von ihm zu beschaffendem Stoff erst herzustellen, liegt ein Werklieferungsvertrag vor.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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